Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigen Unterstützung? Der ambulante Pflegedienst des Deutschen Roten Kreuzes in Bergheim – Quadrath sorgt dafür, dass diese Hilfe zu Hause in vertrauter Umgebung stattfinden kann; sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder einer Behinderung. Unser ambulanter Pflegedienst macht Ihnen gerne ein passgenaues Angebot, abgestimmt auf Ihre jeweilige Situation.
Aufgabe unserer Pflegekräfte ist es, Ihre bzw. die Selbständigkeit Ihres Angehörigen trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich zu erhalten. Oft kann dank der häuslichen Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden. Je nach Ihrem individuellem Hilfe- und Pflegebedarf bieten unsere ambulanten Dienste sowohl körperbezogene Pflegemaßnahmen als auch Behandlungspflege im eigenen Zuhause an.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an unseren ambulanten Pflegedienst. Wir beraten Sie gerne anhand Ihrer individuellen Situation und klären auch die Fragen der Finanzierung. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Leistungsangebot, das Ihrem selbstbestimmten Leben und Ihrem Bedarf entspricht. Sie entscheiden dann selbst, welche Leistungen Sie konkret haben möchten. Wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, können Sie dasselbe Angebot zum gleichen Preis als Privatleistung erhalten.
Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:
Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:
Unter hauswirtschaftlicher Versorgung versteht man alle Versorgungsleistungen, die einen Pflegebedürftigen dabei unterstützen, seinen Haushalt weiterzuführen. Dazu gehört etwa das Einkaufen oder die Reinigung der Wohnung. Tätigkeiten in der hauswirtschaftlichen Versorgung sind:
Die Maßnahmen erfolgen zur Unterstützung bei der Gestaltung des alltäglichen Lebens in Bezug auf den Haushalt und bei Aktivitäten mit räumlichem Bezug hierzu. Sie umfassen Unterstützungsleistungen zur Bewältigung des alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld, insbesondere bei der Bewältigung psychosozialer Problemlagen oder Gefährdungen (Selbst- und Fremdgefährdung), bei der Orientierung, bei der Tagesstrukturierung, bei der Kommunikation, bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte bei der bedürfnisgerechten Beschäftigung im Alltag sowie Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung. Sie dienen auch der alltäglichen Freizeitgestaltung.
Verhinderungspflege
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einem Pflegegrad eingestuft ist. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team. Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.
SGB XI Pflegekasse
Was sind Pflegesachleistungen?
Wird ein Pflegedienst in Anspruch genommen, nennt man diese Leistungen Pflegesachleistungen.
Pflegesachleistungen sind Leistungen der körperbezogenen Pflegemaßnahmen, der pflegerischen Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung. Die Leistungsbeträge sind je nach Pflegegrad gestaffelt.
Pflegesachleistung ist eine Dienstleistung, die vom Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abgerechnet wird. Nicht ausgeschöpfte Leistungsbeträge führen zu einem entsprechend umgerechneten Anspruch als Pflegegeld, welches dem Leistungsbezieher zur Verfügung steht. Pflegesachleistungen je nach Pflegegrad:
PG 1 –
PG 2 724,00 €
PG 3 1363,00 €
PG 4 1693,00 €
PG 5 2095,00 €
Was ist Pflegegeld
Bei Pflegegeldbezug besteht die Verpflichtung des Versicherten, die notwendige Pflege und Unterstützung selbst sicher zu stellen. Das Pflegegeld ist dafür gedacht, die Angehörigen und andere Pflegepersonen zu entschädigen bzw. ihnen ein Dankeschön zukommen zu lassen.
Obligatorische, regelmäßige Beratungseinsätze durch Pflegedienste sollen zur Unterstützung und Sicherung der Pflege dienen. Pflegegeld je nach Pflegegrad:
PG 1 --
PG 2 316,00 €
PG 3 545,00 €
PG 4 728,00 €
PG 5 901,00 €
Besonderheit bei Pflegegrad 1
Es sind seitens des Gesetzgebers kein Pflegegeld und Pflegesachleistungsansprüche vorgesehen. Trotzdem haben Versicherte umfangreiche Leistungsansprüche, u.a. auch bei Einbezug eines Pflege- und Betreuungsdienstes. Weitere Ansprüche sind u.a.:
SGB V Krankenkasse
Bei medizinischer Notwendigkeit erfolgt eine Verordnung häuslicher Krankenpflege über die Behandlungspflege vom Haus-, Fach- oder Krankenhausarzt. Häusliche Krankenpflege wird vom ambulanten Pflegedienst im Haushalt des Versicherten oder dessen Familie erbracht. Bei Genehmigung durch die Krankenkasse werden diese Leistungen dem Pflegedienst erstattet.
Wie geht es weiter?
Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.