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Pflege zu Hause

Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigen Unterstützung? Der ambulante Pflegedienst des Deutschen Roten Kreuzes in Bergheim – Quadrath sorgt dafür, dass diese Hilfe zu Hause in vertrauter Umgebung stattfinden kann; sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder einer Behinderung. Unser ambulanter Pflegedienst macht Ihnen gerne ein passgenaues Angebot, abgestimmt auf Ihre jeweilige Situation.

Ansprechpartnerin

Frau
Bettina Muhr

Tel: 02271/606-1880
bettina.muhr(at)drk-rhein-erft(dot)de

Fischbachstraße 68
50127 Bergheim

Länger eigenständig leben

Aufgabe unserer Pflegekräfte ist es, Ihre bzw. die Selbständigkeit Ihres Angehörigen trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich zu erhalten. Oft kann dank der häuslichen Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden. Je nach Ihrem individuellem Hilfe- und Pflegebedarf bieten unsere ambulanten Dienste sowohl körperbezogene Pflegemaßnahmen als auch Behandlungspflege im eigenen Zuhause an.

Wer kann uns in Anspruch nehmen?

  • Pflegebedürftige, Alleinlebende und Menschen, die sich nicht mehr selbst versorgen können, die aber noch keine stationäre Pflege benötigen und in ihrer Wohnung / ihrem Haus wohnen bleiben können
  • Ergänzende und entlastende Unterstützung für Angehörige bei der Versorgung ihrer Familienmitglieder
  • Menschen, die nach einem Krankenhausaufenthalt für einen gewissen Zeitraum noch einer Betreuung und Versorgung bedürfen

Wobei können wir unterstützen

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie z.B. Hilfe bei der Körperpflege oder beim An- und Ausziehen
  • Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie z.B. Verbandswechsel oder Medikamentengabe
  • Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen
  • Hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen der Wohnung
  • Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung

Wo können Sie mehr erfahren?

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an unseren ambulanten Pflegedienst. Wir beraten Sie gerne anhand Ihrer individuellen Situation und klären auch die Fragen der Finanzierung. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Leistungsangebot, das Ihrem selbstbestimmten Leben und Ihrem Bedarf entspricht. Sie entscheiden dann selbst, welche Leistungen Sie konkret haben möchten. Wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, können Sie dasselbe Angebot zum gleichen Preis als Privatleistung erhalten.

Körperbezogene Pflegemaßnahmen

Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:

  • Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche oder Vollbad)
  • Hautpflege, Haarpflege
  • Aus- und Ankleiden
  • Mobilisation, Bett richten
  • Mundpflege, Rasur
  • Lagerung, Krankenbeobachtung
  • Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:

  • Injektionen
  • Verbände
  • Katheter legen und wechseln
  • Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
  • Dekubitus Versorgung
  • Augentropfen verabreichen
  • Medikamentenkontrollen und -verabreichung
  • Stoma-Versorgung
  • Enterale Ernährung über PEG Sonde

Hauswirtschaftliche Versorgung

Unter hauswirtschaftlicher Versorgung versteht man alle Versorgungsleistungen, die einen Pflegebedürftigen dabei unterstützen, seinen Haushalt weiterzuführen. Dazu gehört etwa das Einkaufen oder die Reinigung der Wohnung. Tätigkeiten in der hauswirtschaftlichen Versorgung sind:

  • Einkaufen
  • Reinigen der Wohnung
  • Wäsche waschen / wechseln
  • Kochen
  • Spülen
  • Beheizen der Wohnung
  • Verhinderungspflege

Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung

Die Maßnahmen erfolgen zur Unterstützung bei der Gestaltung des alltäglichen Lebens in Bezug auf den Haushalt und bei Aktivitäten mit räumlichem Bezug hierzu. Sie umfassen Unterstützungsleistungen zur Bewältigung des alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld, insbesondere bei der Bewältigung psychosozialer Problemlagen oder Gefährdungen (Selbst- und Fremdgefährdung), bei der Orientierung, bei der Tagesstrukturierung, bei der Kommunikation, bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte bei der bedürfnisgerechten Beschäftigung im Alltag sowie Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung. Sie dienen auch der alltäglichen Freizeitgestaltung.

Verhinderungspflege

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einem Pflegegrad eingestuft ist. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team. Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.

Die wichtigsten Fragen zur Finanzierung

SGB XI Pflegekasse

Was sind Pflegesachleistungen?

Wird ein Pflegedienst in Anspruch genommen, nennt man diese Leistungen Pflegesachleistungen.

Pflegesachleistungen sind Leistungen der körperbezogenen Pflegemaßnahmen, der pflegerischen Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung. Die Leistungsbeträge sind je nach Pflegegrad gestaffelt.

Pflegesachleistung ist eine Dienstleistung, die vom Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abgerechnet wird. Nicht ausgeschöpfte Leistungsbeträge führen zu einem entsprechend umgerechneten Anspruch als Pflegegeld, welches dem Leistungsbezieher zur Verfügung steht. Pflegesachleistungen je nach Pflegegrad:

PG 1 –

PG 2 724,00 €

PG 3 1363,00 €

PG 4 1693,00 €

PG 5 2095,00 €

Was ist Pflegegeld

Bei Pflegegeldbezug besteht die Verpflichtung des Versicherten, die notwendige Pflege und Unterstützung selbst sicher zu stellen. Das Pflegegeld ist dafür gedacht, die Angehörigen und andere Pflegepersonen zu entschädigen bzw. ihnen ein Dankeschön zukommen zu lassen.

Obligatorische, regelmäßige Beratungseinsätze durch Pflegedienste sollen zur Unterstützung und Sicherung der Pflege dienen. Pflegegeld je nach Pflegegrad:

PG 1 --

PG 2 316,00 €

PG 3 545,00 €

PG 4 728,00 €

PG 5 901,00 €

Besonderheit bei Pflegegrad 1

Es sind seitens des Gesetzgebers kein Pflegegeld und Pflegesachleistungsansprüche vorgesehen. Trotzdem haben Versicherte umfangreiche Leistungsansprüche, u.a. auch bei Einbezug eines Pflege- und Betreuungsdienstes. Weitere Ansprüche sind u.a.:

  • zwei freiwillige Beratungsbesuche im Jahr
  • Pflegeverbrauchsmittel, Pflegehilfsmittel und Wohnraumverbessernde Maßnahmen
  • Schulungsangebote
  • 125 € Entlastungsbetrag im Rahmen der Kostenerstattung

SGB V Krankenkasse

Bei medizinischer Notwendigkeit erfolgt eine Verordnung häuslicher Krankenpflege über die Behandlungspflege vom Haus-, Fach- oder Krankenhausarzt. Häusliche Krankenpflege wird vom ambulanten Pflegedienst im Haushalt des Versicherten oder dessen Familie erbracht. Bei Genehmigung durch die Krankenkasse werden diese Leistungen dem Pflegedienst erstattet.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.

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